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Fahrschule Pflanz 

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Fahrschule Pflanz

Brauweilerstraße 64

50859 Köln- Lövenich

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Bürozeiten: Dienstags Mittwochs Donnerstags 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr

Unterricht Dienstags  und Donnerstags ab 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr

Verbandsfahrschule Pflanz Die Nr. 1 in Köln- Lövenich
Verbandsfahrschule PflanzDie Nr. 1 in Köln- Lövenich

Leistungen

Führerscheinklassen

Autoführerschein (B)

Mindestalter 17,5 Jahre.

Mit der Klasse B darfst du Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg führen, auch mit Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse oder mit Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM der Kombination max. 3.500 kg.

 

Autoführerschein Mixvariante (B197)

Mindestalter 17,5 Jahre.

Bei dieser Führerscheinklasse findet die Ausbildung auf dem Automatik- sowie auch auf dem Schaltfahrzeug statt.

Der große Vorteil ist, dass deine praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug stattfindet.

Nach erwerben dieses Führerscheins darfst du ein Schalter-sowie Automatikfahrzeug führen.  Ausnahme wird von uns nicht empfohlen, wenn noch ein LKW Führerschein gemacht wird und oder der Führerscheinbewerber bei der Feuerwehr oder im Krankenfahrdienst arbeitet oder arbeiten möchte !!!

 

 

Autoführerschein Automatik (B78)

Mindestalter 17,5 Jahre.

Mit der Klasse BA darfst du Kraftfahrzeuge (Automatikgetriebe) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg führen. 

 

Autoführerschein mit 17 - B / B78 / B197 (BF17)

Mindestalter: 16,5 Jahre

Mit der Klasse BF17 darfst du Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg in Begleitung eines Erwachsenen.

 

 

Schlüsselzahl (B96) 

Mindestalter: 17,5 Jahre (16,5 Jahre bei begleitetem Fahren)

Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger der zGM über 750 kg, sofern die zGM der Fahrzeugkombination mehr als  3.500 kg, aber max. 4.250 kg beträgt.

 

Autoführerschein mit Anhänger (BE)

Mindestalter: 17,5 Jahre oder bei begleitetem Fahren

Die Klasse BE stellt eine Fahrzeugkombination dar, aus einem KFZ der Klasse B plus einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zGM max. 7.500 kg.

 

 

Zweiradklassen :

 

 

 

  • Motorradführerschein Klasse A

    Mindestalter:

    24 Jahre bei direktem Zugang

    oder

    20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klase A2 von mindestens zwei Jahren

    Motorrad (auch mit Beiwagen)

     

     

    Motorradführerschein Klasse A2

    Mindestalter:

    18 Jahre
    Motorleistung max. 35 kW

     

    Motorradführerschein Klasse A1 

    Mindestalter:

    16 Jahre
    bis 125 ccm Hubraum

     

    Schlüsselzahl B196

    Mindestalter:

    25 Jahre

    Besitz Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren

     

    Klasse AM

    Mindestalter:

    16 Jahre

    Zweirädrige Kleinkrafträder (z.B. Roller - auch mit Beiwagen)
    Fahrräder mit Hilfsmotor, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Elektromotren
    maximal 45 km/h bbH,

     

    Mofa

    Mindestalter:

    15 Jahre

    Mofas bis maximal 25 km/h bbH bilden wir nicht mehr aus !!!

 

 

 

 

 

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