Autoführerschein (B)
Mindestalter 17,5 Jahre.
Mit der Klasse B darfst du Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg führen, auch mit Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse oder mit Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM der Kombination max. 3.500 kg.
Autoführerschein Mixvariante (B197)
Mindestalter 17,5 Jahre.
Bei dieser Führerscheinklasse findet die Ausbildung auf dem Automatik- sowie auch auf dem Schaltfahrzeug statt.
Der große Vorteil ist, dass deine praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug stattfindet.
Nach erwerben dieses Führerscheins darfst du ein Schalter-sowie Automatikfahrzeug führen. Ausnahme wird von uns nicht empfohlen, wenn noch ein LKW Führerschein gemacht wird und oder der Führerscheinbewerber bei der Feuerwehr oder im Krankenfahrdienst arbeitet oder arbeiten möchte !!!
Autoführerschein Automatik (B78)
Mindestalter 17,5 Jahre.
Mit der Klasse BA darfst du Kraftfahrzeuge (Automatikgetriebe) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg führen.
Autoführerschein mit 17 - B / B78 / B197 (BF17)
Mindestalter: 16,5 Jahre
Mit der Klasse BF17 darfst du Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg in Begleitung eines Erwachsenen.
Schlüsselzahl (B96)
Mindestalter: 17,5 Jahre (16,5 Jahre bei begleitetem Fahren)
Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger der zGM über 750 kg, sofern die zGM der Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg, aber max. 4.250 kg beträgt.
Autoführerschein mit Anhänger (BE)
Mindestalter: 17,5 Jahre oder bei begleitetem Fahren
Die Klasse BE stellt eine Fahrzeugkombination dar, aus einem KFZ der Klasse B plus einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zGM max. 7.500 kg.
Zweiradklassen :
Motorradführerschein Klasse A
Mindestalter:
24 Jahre bei direktem Zugang
oder
20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klase A2 von mindestens zwei Jahren
Motorrad (auch mit Beiwagen)
Motorradführerschein Klasse A2
Mindestalter:
18 Jahre
Motorleistung max. 35 kW
Motorradführerschein Klasse A1
Mindestalter:
16 Jahre
bis 125 ccm Hubraum
Schlüsselzahl B196
Mindestalter:
25 Jahre
Besitz Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Klasse AM
Mindestalter:
16 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder (z.B. Roller - auch mit Beiwagen)
Fahrräder mit Hilfsmotor, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Elektromotren
maximal 45 km/h bbH,
Mofa
Mindestalter:
15 Jahre
Mofas bis maximal 25 km/h bbH bilden wir nicht mehr aus !!!