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Fahrschule Pflanz 

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Fahrschule Pflanz

Brauweilerstraße 64

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Bürozeiten: Dienstags Mittwochs Donnerstags 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr

Unterricht Dienstags  und Donnerstags ab 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr

Verbandsfahrschule Pflanz Die Nr. 1 in Köln- Lövenich
Verbandsfahrschule PflanzDie Nr. 1 in Köln- Lövenich

Tüv Informationen seit Wiedereröffnung 4.5.2020

4.5.2020
Information theoretische Prüfung 4.5.202[...]
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4.5.2020
Information praktische Prüfungen Mai 202[...]
PDF-Dokument [80.5 KB]
6.5.2020
Informationsschreiben praktische Prüfung[...]
PDF-Dokument [128.8 KB]
11.5.2020
Fahrschul-Info Web - Terminierung_v3 11.[...]
PDF-Dokument [210.1 KB]
18.5.2020
FS Merkblatt FE Zahlung TRK 2020_05_18.2[...]
PDF-Dokument [219.9 KB]
25.5.2020
200525 Anschreiben Fahrlehrerschaft_fina[...]
PDF-Dokument [110.7 KB]

 

EmailVerkehr der Führerscheinstellen Bergheim uns Köln zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

die Mitteilung des Ministeriums NRW zur Kenntnis, wonach alle Prüfaufträge, die nach dem 30.06.2021 ablaufen, nicht mehr verlängert werden.

 

Sollte in begründeten Einzelfällen eine individuelle Fristverlängerung beantragt werden, so bedarf es von Seiten der Fahrschule und des Bewerbers einer frühzeitigen Abstimmung mit der Führerscheinstelle,

mindestens 5 Werktage vor Ablauf der Frist.


 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 

Wiskirchen

Abteilungsleiterin

  

Straßenverkehrsamt

Abteilung 36/2, Fahr- und Beförderungserlaubnisse

 

Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat

 

Postanschrift Kreishaus:

Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim

 

Besuchsadresse Straßenverkehrsamt:

Am Jobberath 2
50126 Bergheim

 

Tel.: 02271/83-13642
Fax: 02271/83-33622
E-Mail:
sandra.wiskirchen@rhein-erft-kreis.de

www.rhein-erft-kreis.de /Mobilität&Verkehr/Straßenverkehr/Führerscheine

 


 

 

-- 

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie unter www.rhein-erft-kreis.de/datenschutz

 

Aktuelle Informationen zum Corona-Virus finden Sie unter:
https://www.rhein-erft-kreis.de/coronavirus


>>> "Herger, Anita" <anita.herger@bezreg-koeln.nrw.de> 01.06.2021 15:17 >>>

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

nachfolgenden Erlass des Verkehrsministeriums übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

 

Zusatz für die Kreise: Ich bitte die in Ihrem Zuständigkeitsbereich nachgeordneten Behörden entsprechend zu informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Anita Herger

Bezirksregierung Köln                                                                            
Dezernat 25.-Verkehr-Luftverkehr-Fahrschulaufsicht
50606 Köln
Dienstgebäude: Zeughausstr.2-10, 50667 Köln
Tel: +49 (0)221 / 147-3652

Fax: +49 (0)221 / 147-2890
mailto:anita.herger@brk.nrw.de
http://www.bezreg-koeln.nrw.de

https://twitter.com/BezRegKoeln

https://www.facebook.com/BezirksregierungKoeln

Sollte der Inhalt dieser Mail nicht für Sie bestimmt sein bzw. nicht Ihr Sachgebiet betreffen, bitte ich diese Mail intern weiterzuleiten und in Ihrem Postfach zu löschen. Danke!


 

Von: Grothe, Judith (VM) <Judith.Grothe@vm.nrw.de>
Gesendet: Dienstag, 1. Juni 2021 15:00
Betreff: Bitte an Dez. 25 weiterleiten: Fristen

 

Az.: 88.02.22-000002                                                                            Düsseldorf, 01.06.2021

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

aufgrund der positiven Entwicklung der Pandemie und der gefallenen Infektionszahlen wird die untenstehende Regelung vom 24.03.2021 nicht verlängert und läuft nach dem 30.06.2021 aus. D.h. alle nach dem 30.06.2021 fallenden Fristablaufdaten (§ 18 Absatz 2 und nach § 22 Absatz 5 FeV) werden nicht automatisch verlängert, sondern die Prüfaufträge werden von der Technischen Prüfstelle zum Fristablauf geschlossen und an die Fahrerlaubnisbehörden zurückgegeben. Prüfaufträge, die vor dem 30.06.2021 ablaufen, werden weiterhin automatisch jeweils um 6 Monate verlängert.

 

Wenn in begründeten Einzelfällen seitens der Bewerber eine individuellen Fristverlängerung bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden soll, so bedarf es von Seiten der Fahrschule und des Bewerbers einer frühzeitigen Abstimmung mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, damit diese noch vor Fristablauf eine evtl. Fristverlängerung an die Technische Prüfstelle übermitteln kann. Die Technischen Prüfstellen haben dazu angemerkt, dass sich abgeschlossene und archivierte Aufträge nicht reaktivieren ließen und auch Unterlagen (wie z.B. Kartenführerscheine) bereits zurück an die Fahrerlaubnisbehörden übersandt worden seien, so dass es in diesen Fällen eines neuen Prüfauftrages bedürfe.

 

Ich bitte um Kenntnisnahme und Information des nachgeordneten Bereichs.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

 

  RD’in Judith Grothe, LL.M.

 

     - Referat III B 2 -

      Straßenverkehrs- und Güterkraftverkehrsrecht,

      Gefahrgutbeförderungsrecht Straße, Fahrzeugtechnik

         

 

Stadttor 1, 40219 Düsseldorf

Fon:

+49  (0)211 3843 - 3239

Fax:

+49  (0)211 3843 - 939110

E-Mail:

Judith.grothe@vm.nrw.de

Web:

http://www.vm.nrw.de

 

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das VM finden Sie unter https://www.vm.nrw.de/ministerium/Datenschutz/index.php

 

 

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Von: Grothe, Judith (VM)
Gesendet: Mittwoch, 24. März 2021 13:31
Betreff: Bitte an Dez. 25 weiterleiten: Fristen

 

Az.: 88.02.22-000002                                                                            Düsseldorf, 24.03.2021

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

angesichts der bevorstehenden Lockdownverschärfungen und der gestiegenen Infektionszahlen wird mein untenstehender Erlass vom 14.12.2020 bis zum 30.06.2021 verlängert; d.h. alle bis zum 30.06.2021 fallenden Fristablaufdaten (§ 18 Absatz 2 und nach § 22 Absatz 5 FeV) werden jeweils vom bisherigen Ablaufdatum um 6 Monate verlängert. Das gilt auch dann, wenn bereits eine Fristverlängerung gewährt wurde.

 

Ich bitte um Kenntnisnahme und Information des nachgeordneten Bereichs.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

 

  RD’in Judith Grothe, LL.M.

 

     - Referat III B 2 -

      Straßenverkehrs- und Güterkraftverkehrsrecht,

      Gefahrgutbeförderungsrecht Straße, Fahrzeugtechnik

         

 

Stadttor 1, 40219 Düsseldorf

Fon:

+49  (0)211 3843 - 3239

Fax:

+49  (0)211 3843 - 939110

E-Mail:

Judith.grothe@vm.nrw.de

Web:

http://www.vm.nrw.de

 

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das VM finden Sie unter https://www.vm.nrw.de/ministerium/Datenschutz/index.php

 

 

 

 

 

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Von: Grothe, Judith (VM)

Gesendet: Montag, 14. Dezember 2020 11:37

An: KT ITMS TechAP, BezReg Köln <poststelle@bezreg-koeln.nrw.de>; 'poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de' <poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de>; 'poststelle@bezreg-detmold.nrw.de' <poststelle@bezreg-detmold.nrw.de>; 'poststelle@brd.nrw.de' <poststelle@brd.nrw.de>; 'poststelle@bezreg-muenster.nrw.de' <poststelle@bezreg-muenster.nrw.de>

Cc: 'Zander-Kallerhoff, Dr. Katharina' <Katharina.Zander-Kallerhoff@bezreg-muenster.nrw.de>; Ortmann, Claudia <Claudia.Ortmann@bezreg-muenster.nrw.de>; 'Reusch, Martin' <martin.reusch@bezreg-koeln.nrw.de>; 'Gemke, Martin' <martin.gemke@bezreg-detmold.nrw.de>; 'ausnahme70' <ausnahme70@bra.nrw.de>; 'Keller, Brigitte' <brigitte.keller@bezreg-koeln.nrw.de>; 'Thomas.Brochhagen@brd.nrw.de' <Thomas.Brochhagen@brd.nrw.de>; 'Schmitz, Susanne' <Susanne.Schmitz@BRD.NRW.DE>; Rimpl, Bernd <brimpl@tuev-nord.de>; Steffen Missbach <missbach@de.tuv.com>; 'Werner, Wolfhardt' <WWerner@tuev-nord.de>; 'Arne Boehne' <arne.boehne@de.tuv.com>; Karneth, Guenther (VM) <Guenther.Karneth@vm.nrw.de>; Block, Reinhard (VM) <Reinhard.Block@vm.nrw.de>

Betreff: Bitte an Dez. 25 weiterleiten - Fristen

 

Az.: 88.02.22                                                                            Düsseldorf, 14.12.2020

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

angesichts des bevorstehenden Lockdowns werden die mit Erlass vom 27.05.2020 getroffenen Regelungen bis zum 31.03.2021 verlängert; d.h. alle bis zum 31.03.2021 fallenden Fristablaufdaten (§ 18 Absatz 2 und nach § 22 Absatz 5 FeV) werden jeweils vom bisherigen Ablaufdatum um 6 Monate verlängert. Das gilt auch dann, wenn bereits eine Fristverlängerung gewährt wurde.

 

Ich bitte um Kenntnisnahme und Information des nachgeordneten Bereichs.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

 

  RD’in Judith Grothe, LL.M.

 

     - Referat III B 2 -

      Straßenverkehrs- und Güterkraftverkehrsrecht,

      Gefahrgutbeförderungsrecht Straße, Fahrzeugtechnik,

      Notfallvorsorge Verkehr

     

 

 

 

Stadttor 1, 40219 Düsseldorf

Fon:       +49  (0)211 3843 - 3239

Fax:       +49  (0)211 3843 - 939110

E-Mail:  Judith.grothe@vm.nrw.de

 

Web:     http://www.vm.nrw.de

 

 

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das VM finden Sie unter https://www.vm.nrw.de/ministerium/Datenschutz/index.php

 

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Von: Grothe, Judith (VM)

Gesendet: Mittwoch, 27. Mai 2020 13:25

An: KT ITMS TechAP, BezReg Köln <poststelle@bezreg-koeln.nrw.de>; 'poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de' <poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de>; 'poststelle@bezreg-detmold.nrw.de' <poststelle@bezreg-detmold.nrw.de>; 'poststelle@brd.nrw.de' <poststelle@brd.nrw.de>; 'poststelle@bezreg-muenster.nrw.de' <poststelle@bezreg-muenster.nrw.de>

Cc: 'ausnahme70' <ausnahme70@bra.nrw.de>; 'Katharina.Zander-Kallerhoff@bezreg-muenster.nrw.de' <Katharina.Zander-Kallerhoff@bezreg-muenster.nrw.de>; 'Reusch, Martin' <martin.reusch@bezreg-koeln.nrw.de>; 'Taprogge, Horst' <horst.taprogge@bra.nrw.de>; 'Brochhagen, Thomas' <Thomas.Brochhagen@brd.nrw.de>; 'Schmitz, Susanne' <Susanne.Schmitz@BRD.NRW.DE>; 'Gemke, Martin' <martin.gemke@bezreg-detmold.nrw.de>; 'Herger, Anita' <anita.herger@bezreg-koeln.nrw.de>; Karneth, Guenther (VM) <Guenther.Karneth@vm.nrw.de>; Block, Reinhard (VM) <Reinhard.Block@vm.nrw.de>; 'Ortmann, Claudia' <Claudia.Ortmann@bezreg-muenster.nrw.de>; 'Werner, Wolfhardt' <WWerner@tuev-nord.de>; Böhne, Arne (TÜV Rheinland) <arne.boehne@de.tuv.com>

Betreff: Bitte an Dez. 25 weiterleiten - Fristen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

im Nachgang zu meinem Erlass vom 18.05.2020 haben der TÜV NORD und der TÜV Rheinland ihre Vorgehensweise im Umgang mit Fristablaufdaten präzisiert:

 

Auf Grund unterschiedlicher Auslegung bereits veröffentlichter Regelungen sowie verschiedener EDV-Systeme bei TÜV Rheinland und TÜV NORD haben sich die Technischen Prüfstellen der Thematik noch einmal angenommen und eine einheitliche Verfahrens- und Vorgehensweise gefunden. Dazu wurden zwischen den beiden Technischen Prüfstellen folgende Eckpunkte vereinbart:

Alle in den Zeitraum zwischen dem 13.03.2020 und dem 31.12.2020 fallenden Fristablaufdaten (nach § 18 Absatz 2 und nach § 22 Absatz 5 FeV) werden jeweils vom bisherigen Ablaufdatum um 6 Monate verlängert. Das jeweilige Fristablaufdatum wird durch ein EDV-Tool neu gesetzt und im Auftrag vermerkt. Dadurch wird gewährleistet, dass in den Bewerberdaten sowohl für die Fahrschulen als auch für den Sachverständigen wieder ein konkretes neues Datum ersichtlich ist und die Frist von 18 Monaten in keinem Fall überschritten wird. Weiterhin können die Fahrschulen nach erfolgter Datenumstellung einfach über die Umsetzung informiert werden.

 

Die verlängerte Gültigkeitsfrist der Ausbildungsbescheinigungen ist davon unbenommen, diese wird durch eine entsprechende Verfahrensanweisung an die Sachverständigen umgesetzt.

 

Ich bitte um Kenntnisnahme und Information des nachgeordneten Bereichs.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

 

  RD’in Judith Grothe, LL.M.

 

     - Referat III B 2 -

      Straßenverkehrs- und Güterkraftverkehrsrecht,

      Gefahrgutbeförderungsrecht Straße, Fahrzeugtechnik,

      Notfallvorsorge Verkehr

     

 

 

 

Stadttor 1, 40219 Düsseldorf

Fon:       +49  (0)211 3843 - 3239

Fax:       +49  (0)211 3843 - 939110

E-Mail:  Judith.grothe@vm.nrw.de

 

Web:     http://www.vm.nrw.de

 

 

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das VM finden Sie unter https://www.vm.nrw.de/ministerium/Datenschutz/index.php

 

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