Die Stufe der Sonderfahrten
![]() | Nach dem erfolgreichen Abschluss der Grund- Aufbau und Leistungsstufe kann mit den Sonderfahrten begonnen werden. Das setzt also voraus, dass der Schüler das Fahrzeug und die Verkehrsumwelt bereits einigermaßen sicher beherrscht. Als Sonderfahrten
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Warum gibt es die Sonderfahrten?
In den achtziger Jahren hat der Gesetzgeber die Sonderfahrten in der Fahrschulausbildung eingeführt. Die Unfallzahlen der Fahranfänger sind besonders auf Autobahnen, Landstraßen und in den Nachtstunden überdurchschnittlich hoch; dort passieren auch die folgenschwersten Unfälle. Weil Fahrprüfungen früher meistens im Stadtverkehr gefahren wurden, wurde hauptsächlich in der Stadt ausgebildet. Die Situation ist heute anders: Fahrprüfungen sollen nur noch zur Hälfte innerhalb von Ortschaften stattfinden, die andere Hälfte geht über Bundes-, Land- und Kraftfahrstraßen sowie Autobahnen.
Sonderfahrten können nicht kombiniert werden (es ist z.B. nicht möglich, eine Autobahnfahrt, die im Dunkeln stattfindet, gleichzeitig als Autobahnfahrt und Dunkelfahrt aufzuschreiben). Natürlich ist es erlaubt, die erste Fahrstunde im Dunkeln zu absolvieren. Sie zählt deshalb aber nicht als Sonderfahrt, denn Sonderfahrten dürfen erst gegen Ende der Ausbildung stattfinden und fordern vom Fahrschüler schon die Beherrschung des Fahrzeugs und des Verkehrs. Die Sonderfahrten sind nicht dazu da, Mängel in der Grundausbildung wegzubügeln oder rückwärts Einparken und ähnliches zu trainieren. Das hat in der übrigen Ausbildung seinen Platz.
Was ist der Unterschied zwischen Sonderfahrten und Pflichtstunden?
Den Begriff »Pflichtstunden« gibt es offiziell nicht. Sonderfahrten sind, wie wir schon festgestellt haben, zusätzlicheFahrstunden. Wenn nach Pflichtstunden gefragt wird, steht dahinter meist die Frage, »wie viele Fahrstunden muss man mindestens machen?«, und die Antwort darauf ist nicht ganz einfach. Ein häufiges Missverständnis: In der Pkw-Ausbildung wird man als Fahrlehrer oft mit der Aussage konfrontiert »12 Fahrstunden sind Pflicht« , aber das ist falsch, denn:Eine Ausbildung, die nur aus den Sonderfahrten besteht, ist jedenfalls verboten. Zuerst muss mindestens die Grundausbildung stattfinden, deren Dauer ist aber zahlenmäßig nicht genau festgelegt.
Wichtig beim Pkw- und Motorradführerschein:• Grundausbildung plus mindestens 12 Sonderfahrten sind Pflicht! |
Eine nach dieser Formel durchgeführte Minimal-Ausbildung könnte man aber noch nicht als gute Pkw-Schulung bezeichnen, denn sie trainiert weder das abschließende selbstständige Fahren im gemischten Verkehr, noch gibt es irgendwelche Prüfungsvorbereitungen.
Diese Sonderfahrten sind vorgeschrieben:
Korrekterweise muss es heißen: »mindestens vorgeschrieben« , weil je nach Ausbildungsbedarf des einzelnen Schülers der Fahrlehrer auch mehr Übungsstunden verordnen darf bzw. muss. Die Mindestanzahl der Sonderfahrten, die aber in keinem Fall unterschritten werden darf, ist für jede Klasse gesetzlich geregelt (Angaben in Fahrstunden zu 45 Minuten):
| Klasse | Überlandfahrten | Autobahnfahrten | Dunkelfahrten |
|---|---|---|---|
| A, A1, B | 5 | 4 | 3 |
| A1 auf A | 3 | 2 | 1 |
| B auf BE, B auf C1, C1 auf C, C1 auf C1E | 3 | 1 | 1 |
| B auf C, C auf CE | 5 | 2 | 3 |
| C1 und C1E in einer gemeinsamen Ausbildung | Solo: 1 Zug: 3 | Solo: 1 Zug: 1 | Solo: keine Zug: 2 |
| C und CE in einer gemeinsamen Ausbildung | Solo: 3 Zug: 5 | Solo: 1 Zug: 2 | Solo: keine Zug: 3 |
