hast Du keinen mach doch einen...

Die Führerscheinklassen

1.) Klasse B                   Führerschein mit 17 siehe ganz unten*

2.) Klasse BE

3.) Klasse A unbeschränkt

4.) Klasse A beschränkt

5.) Klasse A1

6.) Klasse M

7.) Klasse S

8.) Mofaprüfbescheinigung

Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss der Klassen L und M

Klasse BE

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen.

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz der Klasse B erforderlich

Klasse A unbeschränkt 

Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Mindestalter: 25 Jahre
Einschluss der Klassen A1 und M

Klasse A beschränkt

Krafträder (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm jedoch nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16- bis 17-Jährige (unbegrenzt ab 18 Jahre).

Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss der Klasse M

Klasse M

Kleinkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h (bzw. 50 km/h wenn vor dem 01.01.2002 in Verkehr gebracht).

Klasse S

Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von 50ccm bei Benzinmotoren. Bei Diesel- oder Elektromotoren darf die Leistung nicht mehr als 4kW betragen. Das Gewicht darf 350 kg nicht überschreiten.Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h Alter: ab 16 Jahren. Eingeschlossene Klassen: -

Mofaprüfbescheinigung

einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.ab 15 Jahren mit Mofaprüfbescheinigung oder führerscheinfrei wenn vor dem 01.04.1965 geboren

*Führerschein mit 17

ist eine neue Herausforderung der wir uns gerne stellen, denn die Sicherheit auf unseren Strassen geht uns über alles. Ziel des begleiteten Fahrens ab 17 ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden. Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft. Anforderung an die Begleitperson: Mindestalter 30 Jahre Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Antragsstellung (Zuverlässigkeit). Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt Die Begleitperson hat nur den Status eines Beifahrers er darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen. Der junge Fahrer ist verantwortlich für alle Fehler die er begeht.