Gesetzesänderungen
Alkoholverbot für Fahranfänger
Der Bundestag hat ein Alkoholverbot für Fahranfänger beschlossen. Die Null-Promille-Grenze gilt für Führerscheinneulinge in der zweijährigen Probezeit und für alle Fahrer unter 21 Jahren. Alkoholsündern droht ein Bußgeld von 125 Euro und zwei Punkten in Flensburg, die Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre rechnen.
PROJEKT: FAHRERLAUBNIS AB 17
Das Land NRW beteiligt sich am Projekt Fahrerlaubnis ab 17.
Ab sofort ist es möglich, mit 17 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B zu erwerben.Man darf schon 6 Monate vorher, also mit 16 1/2 Jahren eine Antrag stellen und die Ausbildung beginnen.
Die Fahrschulausbildung ist völlig identisch wie die eines 18-jährigen Bewerbers,
allerdings bekommt der 17-jährige Bewerber eine vorübergehende Fahrerlaubnis mit der er nur in Begleitung einer bereits beim Antrag festgelegten Person Gebrauch machen darf.
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis sein, die mindestens 5 Jahre bestand hat. Ferner darf die Begleitperson max. 0,2 Promille Blutalkoholkonzentration aufweisen und nur 3 Punkte im Verkehrszentraregister haben.
Sie hat nur beratende Funktion; ein eingreifen in den Fahrablauf ist nicht gestattet !
LICHTPFLICHT am Tag ???
Haben wir noch nicht. Aber bald...
Seit 01.10.2005 empfiehlt der Verkehrminister allen Kraftfahrzeugführern auch am Tage mit eingeschaltetem Licht zu fahren. Das heißt, dass sich nicht dafür bestraft werden dürfen, wenn Sie am Tag mit eingeschaltetem, Abblendlicht fahren. Diese Empfehlung ist aufgrund verschiedener Studien ausgeprochen worden, die eindeutig positive Auswirkung auf das Unfallgeschehen bescheinigen.
Also nicht mit dem Licht geizen !!!
Im Europäischen Ausland ist Teilweise schon eine bußgeldbewährte Lichtpflicht (z.B. Italien) ausgesprochen worden.
Warum der Winterreifen so wichtig ist:
- Bereits bei plus 7° hat der Winterreifen eine deutlich bessere Haftung als ein Sommerreifen. - Ohne Winterreifen können Sie eine Teilschuld bei einem Unfall bekommen, falls die entsprechenden Witterungsbedingungen geherrscht haben. - Der Verschleiss ist durch die für die kalte Jahreszeit entwickelte Gummimischung wesentlich geringer als bei einem Sommerreifen. - Durch das erhöhte Profil ist die Aquaplaninggefahr geringer als bei einem Sommerreifen. - Sie sparen sich ein Verwarnungsgeld.
Tipp zum Winterreifen:
- Luftdruck um ca. 0,2 bar erhöhen!- Keine Winterreifen unter 3 mm Profiltiefe montieren lassen !